Es hätte uns allen passieren können: Max Muster ist mit seinem Hund Fluffi auf der Frauenfelder Allmend unterwegs, alles ist friedlich und unter Kontrolle. Plötzlich springen aus dem Gebüsch drei Hunde auf ihn zu. Der Besitzer Mauro Normalo ist weit weg. Er ruft zwar seinen Hunden, aber es nützt natürlich nichts. Die drei fremden Hunde sind aggressiv. Sie drohen, dann greifen sie Fluffi an. Nach kurzem aber hoffnungslosem Kampf gibt Fluffi schwer verletzt auf, die drei fremden Hunde lassen endlich von Fluffi ab, nachdem einer der drei Hunden Max Muster auch noch in den Fuss gebissen haben.
So oder ähnlich könnte es sich kürzlich im Aargau zugetragen haben, als in Niederlenz ein Hund von mehreren anderen Hunden schwer verletzt wurde (https://www.aargauerzeitung.ch/aargau/lenzburg/niederlenz-besitzerin-packt-nach-brutalem-angriff-aus-auf-hund-aus-ld.4091060, zugegriffen 16.12.2025).
Max Muster war zwar unter Schock, dennoch hat er daran gedacht, die Polizei zu rufen. Die Polizei ist gekommen, hat mit allen gesprochen, der Fall ist eigentlich klar. Sogar Mauro Normalos Haftpflichtversicherung diskutiert nicht und verspricht, die Kosten von Max Tierspitals zu übernehmen.
Dennoch bleibt ein schales Gefühl: Mauro Normalo hat seine Hunde nicht im Griff. Die Hunde scheinen ein hohes Aggressionspotential zu haben. Wer weiss, ob das wieder passiert? Vielleicht sogar mit Kindern? Und wer hatte noch nie das Gefühl, dass der eine oder andere Hund im Dorf besser nicht frei laufen sollte und der Halter eigentlich sowieso besser keine Hunde haben dürfte? Das kantonale Veterinäramt muss in unserem Beispiel sorgfältig abklären, ob Massnahmen nötig sind.
Die Abklärungen
Wir spinnen die Geschichte von Mauro und Max weiter: Das Veterinäramt will wissen, wie Mauro seine Hunde hält. Es schickt zwei Mitarbeiter zu Mauro nach Hause. Mauro ist aber gerade nicht zu Hause. Die Beamten gehen in den Garten und schauen sich um. Als Mauro nach Hause kommt, wollen die Beamten auch in die Wohnung. Leben die Hunde in einem Zwinger? Haben die Hunde Wasser zur Verfügung? Wie werden sie im Auto transportiert? Die Mitarbeiter des Veterinäramtes klingeln nun auch bei den Nachbarn und fragen nach deren Eindruck. Schliesslich nehmen die zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes die Hunde von Mauro mit. Die Hunde sollen untersucht und begutachtet werden. Mauro passt das nicht. Er will unbedingt verhindern, dass ihm seine Hunde genommen werden. Erst als die Beamten mit der Polizei drohen, lässt er sie machen.
All das muss Mauro einfach dulden. Das Veterinäramt hat aber noch einen Trumpf im Ärmel: Juristen nennen das die «Mitwirkungspflicht». Mauro muss das Veterinäramt nicht nur machen lassen, sondern muss – einfach gesagt – dabei helfen, alle wichtigen Beweise zu finden.
In einem Strafverfahren ist das nicht so: Mauro muss der Polizei und der Staatsanwaltschaft nicht bei seiner Verurteilung helfen. Jetzt hat Mauro aber ein Problem: er muss dem Veterinäramt Beweise gegen sich selbst liefern. Das Veterinäramt muss diese dann an die Polizei weitergeben, da in unserem Fall auch ein Strafverfahren eröffnet wurde. Mauro steht vor einem Dilemma: entweder verletzt er seine Pflicht, beim Veterinäramt mitzuwirken, oder er verliert sein Recht, sich nicht selbst zu belasten.
Um dieses Dilemma aufzulösen, schreibt das Thurgauer Gesetz über das Veterinärwesen: «Die Verfahrensbeteiligten sind über ihre Mitwirkungspflichten im Verwaltungsverfahren und über eine bestehende strafrechtliche Anzeigepflicht der Behörden sowie ihr Recht, sich in einem Strafverfahren nicht selbst belasten zu müssen, soweit möglich zu informieren, falls eine strafrechtliche Verzeigung als wahrscheinlich erscheint. Diese Rechtsbelehrung ist zu dokumentieren.»
Übersetzt heisst das: Da das Veterinäramt weiss, dass bereits ein Strafverfahren eröffnet wurde, muss Mauro informiert werden, dass er dem Veterinäramt dann nicht aktiv helfen muss, wenn das bei seiner eigenen Verurteilung mithelfen würde.
Mögliche Massnahmen des Veterinäramts
Sobald das Veterinäramt mit den Abklärungen zufrieden ist, muss es entscheiden, welche Massnahmen es anordnen will.
Das Veterinäramt könnte eine Leinenpflicht für alle Hunde von Mauro anordnen. Es könnte ihn anweisen, mit seinen Hunden in eine Hundeschule zu gehen. Mauro könnte auch verboten werden, mehr als drei Hunde zu halten, oder überhaupt Tiere zu haben. Das Veterinäramt könnte auch den einen Hund von Mauro einschläfern lassen, den zweiten Hund beschlagnahmen und in eine neue Familie geben, und den dritten Hund zwar an Mauro zurückgeben, ihm aber eine Leinenpflicht und eine Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum auferlegen, bis er zehn Lektionen Hundeschule gemacht hat. Und für den Fall, dass Mauro diese Leinen- und Maulkorbpflicht nicht einhält, kann ihm eine Busse angedroht werden.
Man sieht: es gibt viele Instrumente, mit denen das Veterinäramt abklären kann, was passiert ist. Je nachdem kann das bereits sehr einschneidend sein und als «strafend» empfunden werden. Auch beim Entscheiden hat das Veterinäramt einen grossen Spielraum und viele Möglichkeiten. Ob Mauro am Schluss mit einem Verweis und allenfalls einer Leinenpflicht eher glimpflich davonkommt, oder ob ihm das Halten von Hunden für immer verboten wird, wird durch die Aussagen und das Verhalten von Mauro bereits ab Beginn des Verfahrens beim Veterinäramt vorgespurt. Es darf auch nicht vergessen werden, die Aussagen im Verfahren des Veterinäramtes mit dem Strafverfahren und einer allfälligen Haftpflicht abzustimmen: was am einen Ort hilft, könnte am andern Ort schaden.
Vorherzusagen, welches Verhalten und welche Aussagen sich wie auswirken, ist ohne juristisches Fachwissen nicht einfach. Ob Max oder Mauro: mit anwaltlicher Unterstützung können Max und Mauro sicherstellen, dass sie ihre Ziele im Verfahren möglichst gut erreichen.
MLaw Thiemo Pirani, Rechtsanwalt

