Schliessung der Anlagen für Aktivitäten

Anlagen für Aktivitäten mit Hunden sind ab 22. Dezember 2020 und sicher bis 22. Januar 2021 geschlossen, unabhängig davon, ob es sich um Innenräume (Hallen) oder Aussengelände handelt (Art. 5dAbs. 1 Bst. d). Somit sind jegliche Aktivitäten auf «offiziellem Gelände» verboten. Dazu gehören neben Fussball-oder Tennisplätzen auch Hundesportplätze. Das Nutzungsverbot gilt auch für jene Anlagen für die Hundeerziehung […]

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